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Wilfried Roder-Humpert
Architekten AK NW / BRD


Energiesparberatung · Zuschuss-Förderung · Energieausweis

Energieausweis

Zum 01.10.07 trat die novellierte Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) in Kraft. Damit wird der bundesweit einheitliche Energieausweis verpflichtend bei Vermietung und Verkauf eingeführt. Durch eine Übergangsfrist haben Eigentümer genug Zeit den Ausweis ausstellen zu lassen. Mit einem "Energieausweis-Check" erfährt man, ob und ab wann ein Energieausweis vorgelegt werden und welche Anforderungen er erfüllen muss. Eine Expertendatenbank ermöglicht die Suche nach Ausweisausstellern  vor  Ort.   Unverändert bleiben die Mindestanforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die bereits in der alten Verordnung festgelegt wurden.

Ab wann wird er Pflicht?

Eigentümer, deren Wohngebäude bis Ende 1965 erbaut wurden, müssen Mietern oder Kaufinteressenten ab dem 01.07.08 einen Energieausweis vorlegen. Ein halbes Jahr später, ab dem 01.01.09, gilt dies für alle Wohngebäude. Für Büro- oder andere Nicht-wohngebäude wird der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung ab dem 01.07.09 zur Pflicht. Ab dann sollen auch öffentliche Gebäude, die stark von Besuchern frequentiert werden, eine Vorbildfunktion übernehmen: Energieausweise müssen in Gebäuden mit mehr als 1000 m² Nutzfläche gut sichtbar ausgehängt werden.

Der Energieausweis hilft bei Kauf, Bau oder Anmietung die Energieeffizienz eines Gebäudes einzuschätzen. Mieter oder Käufer können einfach ablesen, ob sie mit hohen oder niedrigen Energiekosten rechnen müssen. Das schafft Markttransparenz und ermöglicht den Vergleich verschiedener Objekte bundesweit.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Grundsätzlich haben Eigentümer die Möglichkeit, zwischen zwei Varianten zu wählen: beim Bedarfsausweis ermittelt ein Fachmann den rechnerischen Energiebedarf und dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes. Dabei werden die Qualität der Gebäudehülle - wie Fenster, Decken und Außenwände - sowie der Heizungsanlage und des Energieträgers berücksichtigt. Dagegen beruht der Verbrauchsausweis auf dem Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Das Ergebnis dieses Ausweistyps hängt somit stark vom individuellen Nutzerverhalten ab und ist daher meist weniger aussagekräftig.

Der Energieausweis muss in jedem Fall individuelle Modernisierungsempfehlungen enthalten. Der Aussteller soll die vorhandene Heiztechnik und die Qualität von Wänden und Fenstern vor Ort prüfen.

Bei .Wohngebäuden, die vor 1977 gebaut, nicht grundlegend energetisch saniert wurden und weniger als fünf Wohneinheiten haben, ist der Bedarfsausweis * zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Wer sich jedoch bis zum 1. Oktober 2008 für einen Energieausweis entscheidet, hat noch die volle Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisvarianten.

Weitere Informationen:
www.zukunft-haus.info
www.dena-energieausweis.de

So sieht der Ausweis jetzt aus:

Energieausweis

Das sind die Kosten:

Beim Verbrauchsausweis (1-2 Familienhaus) schwanken die Kosten zwischen 50,- und 150,- EUR und beim Bedarfsausweis (Wohnhaus bis 3 WE) liegen die Kosten bei ca. 300,- EUR. Für größere Wohnhäuser sind ca. 50,-/WE zu kalkulieren.

Vorraussetzung: die erforderlichen Daten (Pläne, Schornsteinfegerprotokolle) sind vorhanden und die Innenbesichtigung ist mit einem Ortstermin möglich.


Letzte Aktualisierung: 6.05.2012 ©2012 by Dennis Weyland